[1] „Nach dem Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas vom 25.07.1971 steht Kristallglas für Glas, das Bleioxid , Bariumoxid , Kaliumoxid oder Zinkoxid allein oder zusammen zu mindestens 10% enthält, eine Dichte von mindestens 2,45 g/cm und dessen Brechzahl mindestens 1,520 beträgt.“ | |