[2] ein hoher militärischer Dienstgrad, hoher Militär
Feldmarschall
Feldmarschall
[1] Heer, kein Plural: Offiziersdienstgrad, ursprünglich Befehlshaber der Reiterei mit richterlichen Vollmachten, später verliert er diese und entspricht einem General der Kavallerie, bald darauf überhaupt einem General. Im 18. Jahrhundert erlangt der Feldmarschall den höchsten militärischen Grad.
[2] Heer: Offizier im Range eines Feldmarschalls
[1] „Im Jahre 1572 besuchte er, als kaiserlicher Feldmarschall, seinen Bruder Zacharias von Röbel, der damals in der Festung Spandau kommandierte.“