Jugendlicher | |
[1] junge männliche Person zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa vom 13. bis zum 21., gegebenenfalls auch bis zum 25. Lebensjahr | |
[2] Recht: männliche Person, die zwischen 14 und 18 Jahre alt ist | |
[1, 2] Oma wurde schon wieder von Jugendlichen überfallen. | |
[1, 2] Ein Jugendlicher wurde neulich für sein soziales Engagement geehrt. | |
[1, 2] „In acht Gruppen bearbeiteten die Jugendlichen verschiedene Fragen, etwa wie türkisch-deutsche Familien ihre Mehrsprachigkeit erleben oder wie die eigene Sprache auf den Gesprächspartner wirkt.“ | |
[1, 2] „Das habe so sein müssen, weil er von rechtsradikalen Jugendlichen aus dem mecklenburgischen Umland bedroht worden sei.“ | |
[2] „Im Sinne dieses Gesetzes sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind .“ | |
Deklinierte Form: | |
Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs 'Jugendliche' | |
Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs 'Jugendliche' | |
Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs 'Jugendliche' | |
Deklinierte Form: | |
Nominativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs 'jugendlich' | |
Genitiv Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs 'jugendlich' | |
Dativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs 'jugendlich' | |
Genitiv Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs 'jugendlich' | |
Nominativ Singular Maskulinum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs 'jugendlich' | |
Komparativ: | |
Prädikative und adverbielle Form des Komparativs des Adjektivs 'jugendlich' | |