[1] Stift, dessen Farbe über eine bewegliche Kugel abgegeben wird
[1] In der Schule dürfen wir nicht mit Kugelschreibern schreiben.
[1] Hast du mal ´nen Kugelschreiber?
[1] Leih mir bitte mal eben deinen Kugelschreiber.
[1] Mit dem Kugelschreiber kann man auf das Blatt darunter durchdrücken.
[1] „Der Kugelschreiber flog nun förmlich über die Seiten, und Perlmann schaffte es kaum, die Gedanken, die sich jagten, auf dem Papier festzuhalten.“
Stift
名詞. ペン
Haben Sie einen Stift und ein Blatt Papier für mich?
紙とペンがありますか?
Stift
[1] künstlich hergestellter länglicher, meist zylindrischer Körper aus Metall oder Holz, oft mit einer Spitze, der vielfachen Verwendungsmöglichkeiten dient
[2] im erweiterten Sinne zu [1]: (dünner) Nagel, (speziell) Nagel ohne Kopf
[3] im erweiterten Sinne zu [1], häufig Technik: länglicher, zum Teil spitzer Körper ohne besondere Differenzierung – oft aus Metall
[4] Zahnmedizin: dünner, länglicher, spitzer Körper zum Befestigen eines künstlichen Zahnes in einer Zahnwurzel
[5] Technik: Maschinenelement zum Verbinden von Teilen und zum Sichern gegen deren willkürliches Lösen
[2] eine mit Grundvermögen oder Kapitalien ausgestattete autonome Anstalt, ursprünglich religiösen Charakters, jünger auch für weltliche Gründungen gemeinnütziger Art mit den dazu gehörigen Personen, Gebäuden und Gütern
[3] im engeren Sinne zu [2]: mit gestiftetem Grundbesitz und Vermögen ausgestattete, einem geistlichen Kollegium gehörende, kirchlichen Zwecken dienende Anstalt
[4] im engeren Sinne zu [3]: als "kirchliche Einrichtung, geistliche Stiftung") eine geistliche Korporation, ein Kloster, eine Domkirche, Kollegiatkirche, dann auch für ein Bistum oder Erzbistum (Hochstift) allgemein als Verwaltungskörper mit allem Zubehör
[5] im engeren Sinne zu [3], elliptisch: Stiftsgebäude, vereinzelt auch: Stiftskirche
[6] {{veraltend, :}} auf eine Stiftung zurückgehende, den Zwecken der Wohltätigkeit dienende (kirchliche) Anstalt für a) den Unterricht, die Erziehung (Stiftsschule) oder b) für die Betreuung notleidender, meist alter Menschen
[7] im engeren Sinne zu [2]: Gebiet, Landbesitz, der zu einem Bistum oder Erzbistum gehört
[8] im engeren Sinne zu [2]: Kollegium der Stiftsherren einer Kollegiatkirche, eines Bistums (Domkapitel), Erzbistums
[9] im engeren Sinne zu [2]: die Pfründe eines Stifts, besonders der Kanoniker
[10] im engeren Sinne zu [2]: Kanonissinnenstift, freie adlige Damenstift
[11] alttestamentliche Bibelsprache: Bund, Vertrag zwischen zwei Parteien
[1] veraltet, bairisch-österreichisch: rechtlicher Fachbegriff in verschiedener Anwendung
[2] veraltet, bairisch-österreichisch: Verfügungsrecht der Grundherrschaft über die Besetzung der Güter mit Grundholden, ebenso das Recht, diese abzusetzen; (häufig auch allgemeiner) rechtliches Verhältnis der Partner, das durch solche Verfügung entsteht
[3] veraltet, bairisch-österreichisch: der sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebende Pachtzins, die Steuer
[4] veraltet, bairisch-österreichisch: Versammlung der Zinsbauern zur Ordnung dieses Verhältnisses und Leistung der Abgaben
Konjugierte Form:
2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs 'stiften'