v. (legal) to become effective; to come into force
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in Kraft treten
Redewendung:
[1] Gültigkeit oder Wirksamkeit erlangen
[1] Nach Art. 82 des Grundgesetzes tritt ein Gesetz mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist, in dem es verkündet wurde, es sei denn, es enthält eine anderweitige Bestimmung zum Tag seines Inkrafttretens.